Beihilfeberechtigte Beamte/Beamtinnen des Landes Baden-Württemberg
Geschrieben von Rüdiger van den Boom am
... z.B. Lehrer und Lehrerinnen, Polizisten, Polizistinnen etc. und ihre mitversicherten Angehörigen erhalten i.d.R. Unterstützung für eine Kurzzeittherapie (bis 24 Sitzungen, Abrechnung analog GOÄ/GOP). Mehr Information dazu beim Landesamt für Versorgung.